Berufsabschluss Hauswirtschaft nach § 45 Abs. 2 BBiG

Berufsabschluss Hauswirtschaft nach § 45 Abs. 2 BBiG

Berufsabschluss Hauswirtschaft nach § 45 Abs. 2 BBiG

Berufsbild

Der Mensch steht in der Hauswirtschaft stets im Mittelpunkt. Bei der Betreuung, in der Verpflegung, der Reinigung oder in der Wäschepflege orientiert sich die Dienstleistung an den Bedürfnissen der Menschen. Deshalb sind die persönlichen Voraussetzungen: Freude am Umgang mit anderen Menschen, Teamfähigkeit, Flexibilität, Eigeninitiative, Kreativität und Spaß am praktischen Arbeiten. Hauswirtschafter/innen sichern die Lebensqualität für Menschen in:

  • Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Senioren und Menschen mit Handicap
  • Bildungshäusern und Tagungsstätten
  • Hauswirtschaftlichen Dienstleistungszentren
  • Krankenhäusern
  • Kur- und Erholungseinrichtungen
  • Hotels und Gaststätten
  • Privathaushalten
  • landwirtschaftlichen Unternehmen
  • als Selbstständige mit hauswirtschaftlichen Dienstleistungen

Mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung zum/zur Hauswirtschafter/in ist die Weiterbildung zum/zur Dorfhelfer/in, Betriebsleiter/in (HBL) und Meister/in möglich (siehe nachstehende Grafik).

Informationen zur Qualifizierung

Die Qualifizierung zum/zur Hauswirtschafter/in richtet sich an Beschäftige in der Hauswirtschaft, die keinen hauswirtschaftlichen Berufsabschluss haben. Der Unterrichtsbeginn ist jeweils im September. Im Juli des darauffolgenden Jahres wird die Prüfung zum/zur staatlich geprüfte/n Hauswirtschafter/in abgelegt. Unterrichtszeiten sind jeweils donnerstags von 09:00 – 17:00 Uhr und richten sich nach den Schulferien in Baden-Württemberg. Die Kursteilnahme ist berufsbegleitend möglich.

Inhalte

Theorie und Praxis gehen Hand in Hand.

Kosten

Der Besuch der Fachschule für Hauswirtschaft ist gebührenfrei. Es fallen Kosten für Unterrichtsmaterialien, wie Literatur, Lebensmittel oder Arbeitskleidung  in Höhe von ca. 150 € an.

Prüfung

Die Prüfung erstreckt sich über die schriftliche Prüfung in den Fächern:

  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Verpflegung personen- und zielgruppenorientiert planen
  • Textilien, Räume, Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegen

Sowie die praktische Prüfung in

  • Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen und umsetzen
  • Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung basierend auf § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz sind

  • Mindestens 4,5 Jahre hauswirtschaftliche Tätigkeit im eigenen oder in einem fremden Haushalt
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • ggf. zusätzlicher Nachweis über 300 Stunden hauswirtschaftliche Berufspraxis in den Bereichen: Speisenzubereitung, Service und Raumgestaltung, Reinigung und Pflege von Räumen, Wäschepflege. 

Kontakt

Landratsamt Ravensburg
Sachgebiet Hauswirtschaft
Außenstelle Leutkirch

Monika Wessle
Wangener Straße 70
88299 Leutkirch

Telefon: 07561/9820-6640
Fax: 0751/ 85-776640
E-Mail: m.wessle@rv.de 

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