Berufsabschluss Hauswirtschaft nach § 45 Abs. 2 BBiG
Berufsbild
Der Mensch steht in der Hauswirtschaft stets im Mittelpunkt. Bei der Betreuung, in der Verpflegung, der Reinigung oder in der Wäschepflege orientiert sich die Dienstleistung an den Bedürfnissen der Menschen. Deshalb sind die persönlichen Voraussetzungen: Freude am Umgang mit anderen Menschen, Teamfähigkeit, Flexibilität, Eigeninitiative, Kreativität und Spaß am praktischen Arbeiten. Hauswirtschafter/innen sichern die Lebensqualität für Menschen in:
- Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Senioren und Menschen mit Handicap
- Bildungshäusern und Tagungsstätten
- Hauswirtschaftlichen Dienstleistungszentren
- Krankenhäusern
- Kur- und Erholungseinrichtungen
- Hotels und Gaststätten
- Privathaushalten
- landwirtschaftlichen Unternehmen
- als Selbstständige mit hauswirtschaftlichen Dienstleistungen
Mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung zum/zur Hauswirtschafter/in ist die Weiterbildung zum/zur Dorfhelfer/in, Betriebsleiter/in (HBL) und Meister/in möglich (siehe nachstehende Grafik).
Informationen zur Qualifizierung
Die Qualifizierung zum/zur Hauswirtschafter/in richtet sich an Beschäftige in der Hauswirtschaft, die keinen hauswirtschaftlichen Berufsabschluss haben. Der Unterrichtsbeginn ist jeweils im September. Im Juli des darauffolgenden Jahres wird die Prüfung zum/zur staatlich geprüfte/n Hauswirtschafter/in abgelegt. Unterrichtszeiten sind jeweils donnerstags von 09:00 – 17:00 Uhr und richten sich nach den Schulferien in Baden-Württemberg. Die Kursteilnahme ist berufsbegleitend möglich.
Inhalte
Theorie und Praxis gehen Hand in Hand.
Kosten
Der Besuch der Fachschule für Hauswirtschaft ist gebührenfrei. Es fallen Kosten für Unterrichtsmaterialien, wie Literatur, Lebensmittel oder Arbeitskleidung in Höhe von ca. 150 € an.
Prüfung
Die Prüfung erstreckt sich über die schriftliche Prüfung in den Fächern:
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Verpflegung personen- und zielgruppenorientiert planen
- Textilien, Räume, Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegen
Sowie die praktische Prüfung in
- Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen und umsetzen
- Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung basierend auf § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz sind
- Mindestens 4,5 Jahre hauswirtschaftliche Tätigkeit im eigenen oder in einem fremden Haushalt
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- ggf. zusätzlicher Nachweis über 300 Stunden hauswirtschaftliche Berufspraxis in den Bereichen: Speisenzubereitung, Service und Raumgestaltung, Reinigung und Pflege von Räumen, Wäschepflege.
Kontakt
Landratsamt Ravensburg
Sachgebiet Hauswirtschaft
Außenstelle Leutkirch
Monika Wessle
Wangener Straße 70
88299 Leutkirch
Telefon: 07561/9820-6640
Fax: 0751/ 85-776640
E-Mail: m.wessle@rv.de